Vorab:
Im Falle von Domainrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder anderen Streitigkeiten ergeht der Hinweis an den Kläger, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, die Firma Calima Reisen in Berlin bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht in jedem Fall als unbegründet zurückgewiesen, da wir keinesfalls absichtlich versuchen irgendwelche Wettbewerbsvorteile oder uns sonstige rechtlich untersagte Vorteile zu verschaffen. Sollten wir tatsächlich auf einen oder mehrere unwissentlich gemachten rechtlichen Fehler hingewiesen werden, so werden diese nach einer kurzfristigen Überprüfung des Hinweises umgehend geändert werden, so dass den gesetzlichen Vorschriften Genüge getan wird.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Tätigkeit betrifft die Vermittlung von Ferienwohnungen, Mietwagen und Flügen. Als Vermittler für Mietwagen und / oder Flügen wir für Mängel keinerlei Haftung übernehmen. Für die von uns vermittelten Mietwagen und / oder Fügen gelten zusätzlich zu unseren AGB die des jeweiligen Autovermieters bzw. des Fluganbieters.
Wir verkaufen auch Pauschalreisen, diese jedoch ausschließlich im Namen und auf Rechnung verschiedener touristischer Anbieter. In diesen Fällen sind ausschließlich die AGBs des jeweiligen Anbieters gültig.
Bitte beachten Sie, dass für andere Reiseziele als für La Palma, wie jetzt Fuerteventura, Teneriffa und Madeira, andere AGBs gültig sind, die Sie hier bereits mit dem eingefügten Link einsehen können. Diese werden Ihnen vor einer Vor-Reservierung oder auch bei einer festen Buchung, wenn Sie diese über unser System tätigen, automatisch zur Kenntnis gebracht. Wenn Sie eine Buchung eines dieser Reiseziele per Telefon oder per E-Mail vornehmen, werden wir Ihnen die AGB spätestens mit Zustellung der Buchungsunterlagen zusenden. Auf Anfrage geschieht das selbstverständlich auch vorher.
Unsere AGB sind eine Ergänzung zu den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des BGB.

Der Mieter eines Ferienobjekts wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermietung der von Calima Reisen angebotenen Ferienobjekte um touristische „Einzelleistungen“ handelt, die nicht zusammen mit anderen Leistungen angeboten werden und die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind. Die nachfolgenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien weichen deshalb von den Rechten und Pflichten ab, die für Pauschalreisen gelten. 

1. Abschluss des Mietvertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung muss schriftlich (per E-Mail, per Fax oder mittels einer Online-Buchung) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Calima Reisen zustande. Die Annahme kann vorab telefonisch, danach in jedem Fall in schriftlicher Form erfolgen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Calima Reisen dem Kunden den Mietvertrage zur Verfügung stellen und wenn erforderlich einen Sicherungsschein zusenden.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Website und aus den Angaben des Mietvertrags. Die auf der Website enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3. Rücktritt und Umbuchung

3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Calima Reisen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
3.2. Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder erscheinen Sie am vereinbarten Ankunftstag nicht am angemieteten Objekt, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
3.2.a  Für die Stornokostenberechnung bei gebuchten Flügen sind unabhängig von den unter den Punkten 3.3.a und 3.3.b genannten Abrechnungen die Stornobedingungen des jeweiligen Flugveranstalters maßgebend. Diese sind abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und von dem jeweils gebuchten Tarif.
3.3. Wir sind berechtigt, unseren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren (c + d):
a) Flugpauschalreisen und
b) Nur-Flugbuchungen
Wir weisen darauf hin, dass wir bei allen über unser Büro gebuchten Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter sowie bei sämtlichen Flugbuchungen, ausschließlich als vermittelndes Reisebüro tätig sind. Es gelten die Stornobedingungen und AGBs des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft.
In den meisten Fällen betragen die Stornokosten der Spartarife der Fluggesellschaften 100% des Gesamtpreises. Darauf hat Calima Reisen keinerlei Einfluss.
c) Wenn Ferienwohnungen, -häuser/Appartements vom Kunden storniert werden, fallen folgende Stornokosten an.
- bis 71 Tage vor dem Tag des Einzugs 25% des Mietpreises
- vom 70. - 51. Tag vor dem Tag des Einzugs 50% des Mietpreises
- vom 50. - 31 Tag vor dem Tag des Einzugs 70% des Mietpreises
- ab 30 Tag vor dem Tag des Einzugs 90% des Mietpreises
- bei Nichterscheinen am Tage des Einzugs 95% des Mietpreises
d) Wenn für ein gebuchtes Ferienhaus einer Umbuchung von Calima Reisen zugestimmt wurde, diese Umbuchung dann aber wieder storniert wird, so wird keinesfalls das in der Umbuchung gewählte neue Einzugsdatum zu Berechnung der Stornokosten herangezogen. Im Fall einer gewährten Umbuchung ist immer der zuerst gebuchte Einzugstermin die Grundlage zur Berechnung der Stornokosten. Im Fall einer Umbuchung weisen wir den Kunden auf diese Regelung hin.
Diese Regelung entfällt komplett, wenn die Umbuchung aufgrund höherer Gewalt vor Ort (z.B. Naturereignisse - Untergang des Mietobjekts) vorgenommen wurde. Persönliche Belange des Kunden spielen also keine Rolle um diese Regelung entfallen zu lassen.
e) Stornokosten für Mietwagen im Namen und auf Rechnung des Mietwagenanbieters
- bis zum 8. Tag vor Mietantritt 20%
ab 7. Tag vor Mietantritt bis zum Tag des Miteantritts 30%.
Bei Nichtantritt/Nichtübernahme des Mietwagens 80% des Mietpreises;
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, Calima Reisen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von Calima Reisen geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Flugtermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen und auch bei manchen "Normaltarifen" Umbuchungen  oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind. Bitte erfragen Sie jeden Einzelfall gesondert.
3.8. Bis zum Mietbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Calima Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3.9 Calima Reisen ist berechtigt dem Kunden für jede Umbuchung, Stornierung oder für sonstige Buchungsänderungen pro Vorgang 60,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Summe wird pauschal erhoben, also NICHT pro Person berechnet.
3.10 Wenn die Reise ganz oder Teile der Reise storniert werden, entfällt ein im Voraus gewährter Rabatt ersatzlos.
3.11.Abweichende Regelung zu Seminar- u. Gruppenreisen zu Rücktritts und Kündigung durch Calima Reisen
 Calima Reisen kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt Calima Reisen zurück, so erhält der Anmeldende die bereits geleisteten Zahlungen ohne jeden Abzug unverzüglich zurück überwiesen.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Miet- oder Flugreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Calima Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenloser Rücktritt angeboten.
5.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten Umbauten oder sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. Umbauten oder sonstige bauliche Veränderungen haben immer den Zweck, das Angebot zu verbessern. Deshalb werden Änderungen keinen Anspruch auf Ermäßigungen der vereinbarten Miete nach sich ziehen.

 verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5.5. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten Umbauten oder sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. Umbauten oder sonstige bauliche Veränderungen haben immer den Zweck, das Angebot zu verbessern. Deshalb werden Änderungen keinen Anspruch auf Ermäßigungen der vereinbarten Miete nach sich ziehen.

6. Preisanpassung

Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen bei gebuchten Pauschalreisen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
7.2. Für alle Nichtpauschalreisen gilt: Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Bei kurzfristig gebuchten Reisen gelten die dann getroffenen besonderen Vereinbarungen.
7.3. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
7.4. Abweichende Regelung zur Bezahlung bei Gruppenreisen mit einer Mindestteilnehmerzahl:
 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der sämtliche gezahlten Kundengelder absichert, ist eine Anzahlung von ca. 25 % (gerundet) des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei Calima Reisen) fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere Calima Reisen nicht mehr nach Ziffer 3.11. vom Reisevertrag zurücktreten kann. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, kann Calima Reisen nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.
Bei einigen Seminarreisen ist es möglich, dass die Restsumme für die Unterkunft in bar vor Ort zur Zahlung fällig wird. Die Teilnehmer werden diesbezüglich unverzüglich nach erfolgter Reriseanmeldung benachrichtigt.

8. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungs-trägern gutgebrachten Beträge.

9. Haftung

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3.Zu den Seminar- u. Gruppenreisen- Obliegenheit des Reisenden
 Die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
 9.4. Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden.
 9.5.Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10. Haftungsausschluss

Wird die Durchführung der gebuchten Leitung(en) durch höhere Gewalt (wie z.B. Umwelt- oder Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Extremwetter, Waldbrände, Grenzschließungen, o.ä.) erschwert oder unmöglich gemacht, können weder Calima Reisen noch der Eigentümer der Ferienunterkunft dafür verantwortlich gemacht werden.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

12. Gewährleistung

12.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
12.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
12.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
12.5. Hinweise
In vielen Gegenden der Balearischen- wie auch der Kanarischen Inseln sowie am Meer im Allgemeinen kann es in angemieteten Unterkünften "tierische Mitbewohner" geben, die den Gästen, wenn Sie aus Mitteleuropa stammen, oft unbekannt bzw. gewöhnungsbedürftig sind. Wir können keinen Mangel anerkennen, wenn ein plötzlicher Befall auftritt. Das gilt für Spinnen, Ameisen, Geckos, Fliegen, Kakerlaken (vor allem direkt am Meer) und für die uns nur auf La Palma bekannten Drahtwürmer (Bichos Negros).
12.6. Öffentliche Versorgung
Wenn in unserem Angebot zwar ein Internetzugang als vorhanden beschrieben wurde, so können weder wir noch der Hauseigentümer dafür haften, dass der Betreiber (Telefonica oder andere spanische Anbieter) diesen Zugang immer 100%ig sicher stellt. Im Falles eines Ausfalls des Internets können also keine Schadenersatzforderungen gestellt werden, soweit das Nichtvorhandensein eines Internetzugangs von dem jeweiligen öffentlichen Versorger zu verantworten ist.
Diese Regelung gilt ebenso für die Wasserversorgung.

13. Mitwirkungspflicht

13.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Rückbestätigung

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.

15. Ausschluss von Anspruch und Verjährung

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
15.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.

16. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

16.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-vorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
16.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
16.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.

17. Gerichtsstand, Sonstiges

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17.2 Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Geschäftssitz von Calima Reisen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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Unter den Eichen 108a

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Hinweis zu Fernabsatzverträgen:
Wir weisen darauf hin, dass Anmietungen von Unterkünften aller Art, sowie auch Buchungen von Flügen und Mietwagen nicht entsprechend dem § 312g Absatz 2 Nr. 9 des BGB widerrufen werden können.

Aktualisiert: 12.08.2022

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